Bei muenchenblogger wird der aktuelle Polizeibericht zwar nicht näher verfolgt, doch wenn wir beobachten, dass die Kriminalität in bestimmten Bereichen überhand nimmt, so bringen wir dies natürlich zur Sprache.
Fälle wie diese werden es wohl nie in den Polizeibericht schaffen: Immer wieder begegnet man ausgeraubten Kaugummiautomaten, so wie diesen beiden Exemplaren hier in der Schwabinger Siegfriedstraße. Als Tatwaffe dient in den meisten Fällen ein Feuerzeug, mit dem die Plastikscheibe zerschmolzen wird, wodurch sich die Täter Zugang zu den begehrten Süßwaren verschaffen.
Gemessen an der relativen Häufigkeit dieses Delikts stellen sich mehrere Fragen: Was bewegt die Delinquenten zur Tat? Ist es die pure Lust am Vandalismus oder steckt vielleicht tatsächlich eine Vorliebe für geräucherte Kaugummis dahinter? Wäre letzteres der Fall, so könnte man möglicherweise sogar von den strafmildernden Umständen des sog. "Mundraubs" sprechen (ein Straftatbestand, der allerdings in Deutschland seit den Siebziger Jahren abgeschafft ist). Wie dem auch sei, jetzt sind jedenfalls die Juristen unter Euch gefragt!
Kommentare
Dass durch den Vollzug der Tat die Beute ungenießbar wird, verle
Dass durch den Vollzug der Tat die Beute ungenießbar wird, verleiht dem ganzen schon einen Hauch von Absurdität. Aber Kaugummiautomaten sind ja an sich eine ziemlich eigenartige Angelegenheit, mich wundert, dass es überhaupt noch welche gibt. Vielleicht strahlen sie durch ihr unzeitgemäßes Dasein auf manche Leute einen besonderen Reiz aus, sie zu zerstören. Letzte Woche hab ich übrigens zufällig noch den Typ gesehen, der mit seinem Kleinwagen durch die Gegend fährt und die Dinger neu befüllt (was der Geschichte eine gewisse Tragik verleiht.) Irgendwie auch kein schöner Job.
Ich denke bei den Tätern müsste mal ein Psychologe ran.
Ich denke bei den Tätern müsste mal ein Psychologe ran. Der Aufwand und das Risiko sind die Beute doch gar nicht wert! Und schmecken kann es wohl auch nicht. Ich vermute ja stark, dass die "Täter" Kinder sind ...
Die übliche Ausrede der jugend
Die übliche Ausrede der jugendlichen Übeltäter ist wahrscheinlich: "Ich war jung und brauchte die Kaugummis!"
meistens fällt das ganze unter den tatbestand "sachbeschädigung", wenn ich mich richtig erinnere. jedoch kann und konnte sich der ein oder andere richter folgende frage nicht verkneifen: "schmeckt das denn überhaupt?" und in manchen fällen wirkte dann die antwort "nein, eigentlich gar nicht" schon strafmildernd. auf dem land zumindest. wos solche kaugummiautomaten nimmer gibt.