Nach längerer Durststrecke häufen sich wieder die Erfolge für Bayern-Star Bastian Schweinsteiger. Gestern zog er mit seiner Mannschaft ins Viertelfinale der Championsleague ein, heute hatte der Fußballspieler Erfolg bei einer rechtlichen Auseinandersetzung, bei der es buchstäblich um die Wurst ging.
Ein Fleischwarenfabrikant aus Augsburg hatte sich 2005 in einem Anflug von fleischgewordener Kreativität und WM-Vorfreude die Marken "Schweini" und "Poldi" im Lebensmittelbereich registrieren lassen. Die Spitznamen von Deutschlands Nachwuchsstürmern sollten zukünftig die Wurstkreationen des Großhändlers schmücken.
Schon allein deshalb ein riskantes Unterfangen, da FC Bayern Manager Uli Hoeneß bekanntlich selbst eine Wurstfabrik besitzt und somit wohl Exklusivrechte auf Bayern-interne Wurstbenennungen anmelden könnte.
Dies dürfte bei der heutigen Entscheidung des Landgerichts München I allerdings keine Rolle gespielt haben: „Auch Spitznamen genießen den besonderen gesetzlichen Schutz des Namensrechtes“, so die Urteilsbegründung.
via sueddeutsche.de (Foto: Horst Ettensberger/Wikipedia)