Einer alten afrikanischen Legende nach begeben sich todkranke Elefanten, sobald sie sich ihres nahenden Endes bewusst werden, auf ihre letzte Reise zum sagenumwobenen Elefantenfriedhof. Spaziert man durch Schwabing oder andere Münchner Stadtteile, kann man mitunter den Eindruck gewinnen, zwischen sterbenden Elefanten und alten Fahrrädern bestehe eine gewisse Wesensverwandschaft.
Auch rostige Drahtesel scheinen eine Vorliebe für kollektive Bestattungsriten in der Öffentlichkeit zu haben. An bestimmten Punkten, vorzugsweise in der Nähe von U-Bahn-Haltestellen, türmen sich die herrenlosen Fahrradkadaver zum Ärger der Anwohner und Flaneure.
Was so mancher Berliner wohl als Luxusproblem betrachten würde, wird in München aktiv bekämpft: Jedes Jahr machen sich die wackeren Männer vom Münchner Baureferat auf, um die gestrandeten Fahrräder unter dem Beifall der Stadtteilästheten endgültig aus dem Verkehr zu ziehen (allein letztes Jahr 1300 Schrotträder innerhalb des Mittleren Ringes). Ein rechtlich allerdings nicht ganz unproblematisches Vorgehen.
Denn was genau ist der Unterschied zwischen einem langzeitgeparkten Fahrradwrack, einer herrenlosen Rostlaube und einem offensichtlichen Schrottrad? Woher soll man wissen, ob sich ein unverantwortlicher Mensch auf unkomplizierte Weise seiner lästig gewordenen Tretmühle entledigen wollte, oder ob es sich um das etwas verlotterte, aber heißgeliebte Rad einer mittellosen Sozialpädagogik-Studenin handelt, die es wegen eines sechsmonatigen spirituellen Selbsterfahrungstrips nach Indien mal eben an der Münchner Freiheit zwischengeparkt hat.
Laut Straßenverkehrsordnung ist das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichem Verkehrsgrund grundsätzlich unbefristet erlaubt, solange keine vermeidbare Behinderung anderer oder eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt.
Vielleicht hat ja schon der ein oder andere sein Fahrrad auf diese Weise verloren? Wer nähere Infos zum Thema sucht, findet diese z.B. in der Rathausrundschau vom Januar 2005.