Drei bayerische Studenten sind gescheitert, sich einen Medizinstudienplatz zu erklagen. Sie hatten moniert, dass die Vergabe von Studienplätzen nach dem bloßen, ungewichteten Abidurchschnitt gegen den Gleichsatz verstoße. Das Bayerische Verfassungsgericht wies jedoch gestern ihre Klage ab.
Bayerische Studenten, die ja angeblich viel schwierigere Abiprüfungen durchstehen müssen, hätten so weniger Chancen einen Studienplatz zu erhalten als Studenten aus anderen Bundesländern, meinte der Anwalt der drei Studenten. Er forderte eine Landesquotenregelung und andere Kriterien bei der Auswahl hinzu zu ziehen, z.B. eine Berufsausbildung.
via: SZ
Kommentare
RamBam
am Di., 08.05.2007 - 17:33
Was bitte ist denn der "Gleichsatz"?