Diskriminierung im Nachtleben

Geschlossene Gesellschaft mit Folgen

Bei Hamado Dipama hieß es: "Geschlossene Gesellschaft". Andere kamen aber sehr wohl in den Club. Nun hat das Amtsgericht die Betreiber wegen Diskriminierung verurteilt.

"Geschlossene Gesellschaft", "Heute nur für Studenten": Als Hamado Dipama im April von einem Münchner Club zum nächsten zog, hörte er oft Worte wie diese. Einlass wurde dem Afrikaner oft nicht gewährt. Anders als Nachtschwärmern deutscher Herkunft. Es war ein Experiment (MünchenBlogger berichtete). Ein Experiment, das Folgen hattte.

Dipama entschied sich zu klagen. Insgesamt sechs Prozesse finden nun statt. Zwei Verfahren endeten mit einem Vergleich, eine Klage wurde abgewiesen - und am Dienstag ist nun der erste Club verurteilt worden.

"Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 500 Euro nebst Zinsen seit dem 14.11.2013 zu bezahlen…", so sprach das Münchner Amtsgericht, berichtet der Bayerische Flüchtlingsrat. Das Willenlos - so heißt es - sei der beklagte Club gewesen. Dort hatte der Türsteher zu Dipama gesagt: "Nur für Mitglieder." Andere Teilnehmer des Experiments seien aber ohne Probleme reingekommen, so berichtet Dipama der SZ.

"Diese Gerichtsentscheidung erfreut uns außerordentlich, denn unserem Vorstandskollegen, Mitglied des Ausländerbeirates München und Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrates, Hamado Dipama, ist gelungen, in Bayern einen Präzedenzfall zu schaffen und eine gängige Diskriminierungspraxis in den Nachtclubs, leider nicht nur in München, gerichtlich zu ahnden. Damit wird ein wichtiges Zeichen gesetzt", sagt Mitra Sharifi, Vorsitzender der Ausländer- Migranten und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY).

Kommentare

mao am Sa., 29.11.2014 - 12:31

gut so, am besten noch 40 std sozialarbeit oben drauf. weiter kontrollieren und gegebenfalls prüfen ob solche leute als gastwirte noch geeignet sind.

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