17. Februar 2009 - 14:37 Uhr
Bundespatentgericht
Keine Extrawurst für die Weißwurst
Wo sie herkommt, ist wurscht: Die Münchner Weißwurst
Eine "Münchner Weißwurst" darf nur aus München kommen - so wollte es die "Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst" durchsetzen. Doch diesem Ansinnen wurde nun vom Bundespatentgericht eine endgültige Abfuhr erteilt.
Einen geographisch begründeten Markenschutz - wie er für den Parma-Schinken, Emmentaler Käse oder die Nürnberger Bratwurst existiert - wird es für die Münchner Weißwurst nicht geben. Denn der Markt werde bereits seit Jahrzehnten von "Münchner Weißwürsten" aus anderen Regionen Bayerns dominiert. Diese objektiv feststellbaren Marktverhältnisse seien letztlich entscheidend und nicht die in Umfragen ermittelte Meinung der Bevölkerung.
Foto: Rainer Zenz / Wikipedia
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Gesetzlos sind die Damen und Herren beim Patentgericht nicht, aber vieleicht geschmacklos im Sinne des Wortes "ohne Geschmack" ?
So haben es mir die Altvorderen gesungen:
"Die echt Münchner Weißwurst wird frühmorgens hergestellt und vormittags, auf jeden Fall vor zwölf Uhr mittags, mit Senf, Breze und Weißbier verzehrt."
Punkt. Punkt. Punkt.
Das ist Naturgesetz. In dreimal Gottes Namen, kann eine Weißwurst aus Wladiwostok, Hokkaido, Puntas Arenas oder Spitzbergen im Laufe eines Morgens überhaupt die schöne Münchner Stadt erreichen ?
Papperlapapp -- schier unmöglich, niemals. So kann es nur die Münchner Weißwurst sein, die hungrige Mägen vormittags füllt, um sogleich nackend ein Vollbad in einem Meer von Weißbier zu nehmen, umgeben mit der Breze als Rettungsring.
Das ist mein Gesetz. Ehern. Unverrückbar. Gültig. Und ich verzichte gern darauf, mit dem Patentgesetz unterm Arm herumzurennen.
Klaro ?
I bin klaro, obba dee Badendler need.