Zweitwohnungssteuer gilt auch für Studenten

Auch Studenten müssen in Bayern Zweitwohnungssteuer zahlen - auch wenn sie ihren Hauptwohnsitz weiterhin bei ihren Eltern haben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage einer Studentin abgewiesen, die in Augsburg studiert und die dort verlangte Zweitwohnungssteuer nicht akzeptieren wollte - wegen der besonderen Situation von Studenten.

Der Gleichheitsgrundsatz verbiete es, Studierende von der Regelung
auszunehmen, meinten die Richter. Seit dem Sommer 2004 dürfen Bayerns Kommunen wieder Steuern auf Zweitwohnungen erheben.

Kommentare

karl am Di., 06.03.2007 - 01:13

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dazu übrigens vor ein paar Wochen anders entschieden. Und die Begründung macht nicht den Eindruck als wäre das auf bundesland-spezifische Gründe zurückzuführen... Mal abwarten was die höheren Instanzen dazu sagen!

Siehe:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,466171,00.html