Tanzverbot an Halloween

Geister mit Verfrühung

Morgen Nacht überschneiden sich zwei ungleiche Pole: Halloween und Allerheiligen. Da ist Ärger programmiert.

Wie auch im vergangenen Jahr hat das Kreisverwaltungsreferat angekündigt, streng zu kontrollieren, ob Wirte das Tanzverbot an Allerheiligen einhalten. Das bedeutet: Am 1. November ab 0 Uhr darf sich nicht mehr rhythmisch bewegt werden. Sonst drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro.

Für die Wirte ist dies besonders bitter, weil in der Nacht auf den 1. November Halloween ist - und die Gruselwelle ja seit einigen Jahren auch München erfasst hat. Um Strafen zu entgehen, haben einige Wirte die Halloween-Feier kurzerhand einen Tag vorverlegt. In der Kultfabrik wird "in Sicherheitsabstand zu Allerheiligen" bereits heute abend gefeiert. Geister können sich dort für 8 Euro in allen Clubs austoben.

Andere wagen den Protest - und rufen zu einem Flashmob auf. Um 1 Uhr in der Nacht vom 31.10. bis 1.11. sollen Leute, die sich das Feiern nicht verbieten lassen wollen, mit Ghettoblaster zum U-Bahnhof Universität (Ausgang Schellingstraße) kommen. Dort wird dann eine halbe Stunde lang getanzt. Mehr Infos zum Tanz-Flashmob gibt es hier.

Kommentare

whocares am Fr., 30.10.2009 - 15:10

Halloween, wird schon immer in der Nacht vor Allerheiligen begangen, was ist da also neu gegenüber bisherigen Jahren. Eigentlich nichts! Außer, der Halloween-Kommerzrummel findet in letzten Jahren vermehrt in Dtl. Anhänger und dieses Jahr fällt Allerheiligen auf einen Samstag, also ein verlorenes Wochenende für Diskotheken und Partyveranstalter.