Mordfall Sedlmayr wird nicht neu aufgerollt

Der Mordfall Sedlmayr wird nicht noch einmal aufgerollt. Die Beschwerden der 1993 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Täter wurden als unbegründet verworfen, so das Landgericht Augsburg.

Bei einem der Verurteilten wurde zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich macht. Damit ist auch der dritte Versuch der Verurteilten gescheitert, eine Wiederaufnahme des Prozesses zu erreichen.

In den vergangenen Monaten gerieten die Täter auch wegen einer anderen Sache in die Schlagzeilen. Zeitungen und Online-Publikationen, die die Verurteilten immer noch mit vollem Namen nannten, mussten einstweilige Verfügungen akzeptieren. Die vollständige Nennung der Namen verletze die Persönlichkeitsrechte, so das umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt. Eine Rehabilitation sei so nur eingeschränkt möglich.

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